Streuobstwiesenpflege

Im Rahmen des Förderprogramms „Natürliches Erbe (NE/2023)“ des Freistaates Sachsen können Eigentümer*innen von Streuobstwiesen und Obstbaumreihen die Pflege ihrer Obstbäume durch einen qualifizierten Fachbetrieb fördern lassen.

Die Kosten für die Pflegearbeiten werden in den meisten Fällen zu 100 % durch die Förderung abgedeckt. Es entstehen keine Kosten, Verpflichtungen oder Risiken durch eine Förderung und die Pflege für die Eigentümer*innen.

 

Gefördert werden:

  • Jungbaumpflege Hochstamm (ab dem 6. Standjahr): jährliche Pflege
  • Vergreiste & lange nicht gepflegte Altbäume Hochstamm: einmalige Pflege
  • Pflanzung von Obstbäumen
  • Mindestbestand liegt bei 10 Obstbäumen

Wichtig:

Die Bäume dürfen keinen aktiven Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen unterliegen

Die Eigentümer müssen lediglich die Entsorgung des Schnittgutes übernehmen.

 

Alle bürokratischen Arbeiten, einschließlich der Antragstellung und Abrechnung, werden vom Fachbetrieb übernommen.

Eine kostenfreie Besichtigung und Beratung durch Fachpersonal und eine Sachbearbeitende Person der Förderstelle ist ebenfalls möglich.

 

Der Obstbaumpflegebetrieb Clement aus Leipzig bietet diesen umfangreichen Service an und freut sich, Sie dabei unterstützen zu können.

Der Betrieb besteht aus erfahrenen Obstbaumwart*innen und Großbaumpfleger*innen, die mit Hilfe von Seilklettertechnik und professionellem Werkzeug jegliche Bäume bearbeiten können.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse direkt vom Fachbetrieb unter kontakt@obstbaum-leipzig.de oder 017624431606